VBE: Ein längst überfälliger Schritt
Der VBE hofft, dass die Gespräche zwischen der Schulministerin Yvonne Gebauer und dem Finanzminister aus Sicht der Lehrerschaft erfolgreich verlaufen. „Der VBE steht in dieser Frage voll an ihrer Seite. Wir weisen seit langem auf das veraltete Ranking der Bezahlung unsere Lehrkräfte hin. Mit der Aktion „Bekennt euch! A13/EG13 für alle!“ hatten wir alle Parteien auf die ungerechte Bezahlung aufmerksam gemacht – offenbar mit Wirkung. Es darf hier nicht die Baustelle der schlechten Bezahlung von Konrektorinnen und Konrektoren vergessen werden, die die alte Landesregierung hinterlassen hat. Wir fordern eine schnellstmögliche Entscheidung für eine Anhebung der Besoldung“, erklärt Beckmann.
Die geplante Beschäftigung von Sekundar-II-Lehrkräften an Grundschulen in Verbindung mit einer gerechteren Bezahlung, könnte mehr Lehrkräfte an den Grundschulen halten. Lehrkräften aus der Sekundarstufe II, die für zwei Jahre an einer Grundschule unterrichten, soll eine Stelle nach zwei Jahren am Gymnasium versprochen werden. „Passt die Bezahlung, würden sicherlich einige verbleiben und sich für die Grundschule dauerhaft qualifizieren“, erklärt Udo Beckmann.
Bereits 2011 hat der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gusy in einem Gutachten für den VBE festgestellt, dass die ungleiche Bezahlung gegen die Verfassung verstößt. Udo Beckmann: „Die Aufgaben der Lehrkräfte werden immer komplexer. Integration, Inklusion und Lernen in der digitalen Welt und das in Verbindung mit einer schlechten Lehrerversorgung erzeugen einen immensen Druck auf alle Lehrerinnen und Lehrer, die eine bessere Bezahlung schon lange verdienen.“
Pressemitteilung 46-2017
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