VBE und BVKJ: Medikamentenabgabe ist keine Aufgabe von Lehrkräften
Der Landesvorsitzende des VBE NRW, Udo Beckmann, zeigt die Dringlichkeit auf: „Durch Inklusion ist nicht nur die pädagogische Herausforderung gewachsen, sondern auch der Anspruch an eine medizinische Versorgung der Kinder gestiegen. Und da geht es nicht um Schnupfen, sondern zum Beispiel um Krebs, Epilepsie und schwerwiegende Allergien sowie chronische Erkrankungen. Die Schulgesetze regeln in unterschiedlicher Weise die Bestimmungen zu Assistenz bei der Medikamentengabe. Um „Bitten“ der Eltern nachzukommen und Inklusion zu ermöglichen, begeben sich Lehrkräfte in Graubereiche des Rechts. Damit provoziert die Politik eine Freiwilligkeitsfalle – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen.“
Der BVKJ und der VBE fordern:
Inklusion muss zu Ende gedacht werden. Die Politik darf die Verantwortung nicht einfach auf die Lehrkräfte abschieben. Medizinische Assistenz sollte von dafür ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
Der Präsident des BVKJ, Dr. Thomas Fischbach, stellt fest: „Es gibt steigende Erkrankungsraten mit chronischen Krankheiten. Auch und insbesondere das Auftreten von Diabetes Typ2-Erkrankungen haben sich in den letzten Jahren verfünffacht. Kinder, die chronische Krankheiten haben, benötigen fortlaufend, auch während des Schulalltags, medizinische Assistenz.“
Der BVKJ und der VBE fordern:
Kinder mit chronischen Erkrankungen müssen die Schule besuchen können. Der Staat muss auch daher eine medizinische Grundversorgung durch Schulgesundheitsfachkräfte an allen Schulen sicherstellen.
Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation sind die Gesundheitschancen und Entwicklungsmöglichkeiten zwar besser als je zuvor, aber viele junge Menschen verhalten sich weiterhin gesundheitsbeeinträchtigend. Aus einer anderen WHO-Studie (HBSC) geht hervor: Bei bis zu 10 Prozent der Kinder eines Schuljahrgangs sind langanhaltende körperliche oder psychische Auffälligkeiten festzustellen. Zudem ist belegt, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Gesundheit und Bildungserfolg gibt. Auch daraus ergibt sich nach Auffassung von BVKJ und VBE die Verpflichtung des Staates, präventiv tätig zu werden. Die Bundesregierung hat 2015 das Präventionsgesetz erlassen und damit die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass „bestehende[…] Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiterentwickelt werden“.
Der BVKJ und der VBE fordern:
Zusätzlich zu den regelmäßigen Untersuchungen bei dem Kinder- und Jugendarzt müssen Schülerinnen und Schülern Angebote zur Gesundheitsprävention erhalten. Die Lehrkräfte können dies nicht zusätzlich leisten. Schulgesundheitsfachkräfte sollen präventive Angebote machen und damit zu einer gesünderen Lebensweise der Schülerinnen und Schüler beitragen.
Udo Beckmann, VBE-Landes- und Bundesvorsitzender, fasst zusammen: „Lehrkräfte haben Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die medizinische Betreuung, die Medikamentengabe und Präventionskurse müssen von Schulgesundheitsfachkräften übernommen werden, bzw. die Lehrkräfte müssen bei Gesundheits- und Präventionsprojekten unterstützt werden. Auch die Beratung von Eltern ist ein wichtiger Aspekt.“
Dr. Thomas Fischbach, BVKJ-Präsident, ergänzt: „Medizinische Assistenz an der Schule sollte nur von medizinischen Fachkräften ausgeübt werden. Wir erkennen das hohe Engagement der Lehrkräfte an, aber stellten fest: Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb fordern wir von der Politik einen entschiedenen Kurswechsel, damit Deutschland endlich in dieser Frage zu einem weltweiten Standard aufschließt.“
In Brandenburg und Hessen laufen bereits Modellprojekte, erste Schulgesundheitsfachkräfte wurden ausgebildet und werden nun eingesetzt. Beckmann fragt: „Auf was wartet die Politik? Das Curriculum steht, die ersten Fachkräfte werden eingesetzt. Wir fordern, dass Modellprojekte schnellstmöglich auch in anderen Ländern begonnen werden und wir zeitnah zu einem flächendeckenden Einsatz kommen.“
Pressemitteilung 15-2017
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